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Geschrieben am 16. August, 2023

Datenschutz seit dem 1.9.23

Das neue Datenschutzgesetz sorgt für Aufregung. Patienten sind verärgert darüber, dass sie erneut Formulare ausfüllen und unterschreiben müssen. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Unterschriften seit dem 1.9.23 für Gesundheitsfachkräfte, die sensibelste persönliche Daten verarbeiten, verpflichtend sind.

Selbstverständlich waren Gesundheitsfachkräfte bereits vor dem 1.9.23 dazu verpflichtet, diese Daten sorgfältig aufzubewahren. Eine Situation wie die, die in einem Fall von Praxisbesitzer Thomas Haehner beschrieben wird, in dem Patientenakten auf der Straße landeten, als «Altpapier», ist schlichtweg unvorstellbar. Der Artikel in 20 minuten finden Sie hier.

Wir bemühen uns auf jeden Fall, den administrativen Aufwand für Patienten und Kunden so gering wie möglich zu halten.

Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen wir wie immer gerne zur Verfügung.

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