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Geschrieben am 2. Oktober, 2024

Medizinprodukte in der Physiotherapie

Die Vielfalt an Geräten und Hilfsmitteln in der Physiotherapie wächst stetig. Doch mit der rasanten Entwicklung stellt sich eine wichtige Frage: Welche Produkte dürfen in der Praxis unbedenklich eingesetzt werden?

Das Angebot an Untersuchungs- und Behandlungsgeräten entwickelt sich in der Physiotherapiebranche rasant weiter. Jährlich kommen neue elektronische Geräte, Trainingsequipment, Diagnostiktools und vieles mehr auf den Markt. So fortschrittlich und innovativ diese auch sind, stellt sich die Frage, ob sie unbedenklich in der Praxis angewendet werden dürfen.

Um die Patientensicherheit zu gewährleisten, sind Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in der Schweiz verpflichtet, ausschließlich zertifiziertes Behandlungsmaterial und elektronische Geräte mit CE- oder MD-Kennzeichnung zu verwenden, sofern diese gemäß dem Heilmittelgesetz (HMG) als Medizinprodukt klassifiziert sind. Die gesetzlichen Anforderungen für diese Produkte sind in der Medizinprodukteverordnung (MepV, SR 812.213) festgelegt.

Fachpersonen müssen bei der Verwendung von Medizinprodukten sicherstellen, dass diese vorschriftsgemäß angewendet, regelmäßig überprüft und gewartet werden. Zudem sind alle notwendigen Schulungen durchzuführen, um die Gesundheit der Patientinnen und Patienten jederzeit zu wahren.

In unserer Praxis legen wir großen Wert auf eine gesetzeskonforme Ausstattung. Unsere Medizinprodukte werden regelmäßig überprüft und gewartet, und für alle Geräte wurden die erforderlichen Schulungen durchgeführt.

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